Az.: 517 Gs 602 Js 13183/14
Freitag, 18. Juli 2014
PORN-ART-IG
"Als pornographisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie
unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle
Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den
Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder
überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen
Dingen abzielt." (BGH St 23,44; 37,55) - Quelle: BKA 2014
We don´t give a fuck! – Amtsgericht
Gießen
Az.: 517 Gs 602 Js 13183/14
Az.: 517 Gs 602 Js 13183/14
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