Freitag, 25. Juli 2014

Dümmer als die Poizei erlaubt!

So ne Ermittlungsakte enthält manchmal interessante Informationen. So wusste ich z.B. bis heute nicht dass die ermittelnden Beamten (Staatsanwalt und Polizeibeamten) mir bei der Duchsuchung vom 10.07.2014 auch einen Pullover entwendet haben - gemeinschaftlich und erschwert weil sie ihre Dienstwaffen dabei und auch getragen hatten (§§ 242, 244, 25 II STGB). Dumm für sie, dass ich auf Blatt 92 der Akte den Antrag der Staatsanwaltschaft ans Amtsgericht gefunden habe mit dem die Bestätigung der "Sicherstellung des Pullovers" beantragt wird. Wenn ich gewußt hätte dass die Beamten so sehr an meiner Kleidung interessiert sind, hätte ich ihnen - wenn sie mich drum gebeten hätten - gerne meine Unterhose überlassen - nachdem ich sie mir mal richtig durch die Arschkerbe gezogen hätte. Selbstverständlich habe ich Strafanzeige gegen die Diebe erstattet.

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