Donnerstag, 31. Juli 2014

Der braune Sumpf

Den braunen Sumpf am Amts- und Landgericht Gießen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt/M schon vor Jahren erkannt und in seiner Entscheidung mit dem Aktenzeichen 20 W 221/06 kritisiert.

Leider hat sich bis heute nichts daran geändert. Willkür und Rechtsbeugung sind hier in Gießen an der Tagesordnung. Grundrechte und Verfahrensgrundrechte werden mit Füßen getreten. Höchstrichterliche Rechtsprechung wird nicht beachtet. Das geschieht schon lange mit Methode und aus Tradition. Eine Tradition in der Justiz, die achtzig Jahre zurückreicht und ihre Wurzeln in dem bekannten braunen Sumpf hat, der sie heute noch nährt.

 Es wird nicht über Anträge entschieden, sondern der Sachverhalt vom Ermittlungsrichter entgegen dem schriftlichen Akteninhalt so manipuliert, dass er sich um eine Entscheidung über den Antrag drücken kann. In der Entscheidung werden dann mehrere Beschuldigte angesprochen obwohl das Ermittlungsverfahren sich angeblich nur gegen einen Beschuldigten richtet. Akteneinsicht wird auf Antrag zunächst nicht gewährt um weitere Straftaten zu vertuschen. Dennoch ergibt sich aus dem Akteninhalt und den Anträgen der Staatsanwaltschaft, dass anläßlich einer Durchsuchung die sich auf PCs und Datenträger erstreckte von den Beamten ein Pullover entwendet wurde (§§ 242, 244, 25 II StGB). Die entwendeten Datenträger, die Anwaltsgeheimnisse enthalten, sollen jedoch nach dem Willen des Amtsrichters weiter von den Dieben ausspioniert werden.

Das alles geschieht mit Plan und voller Absicht einer Rechtsbeugung im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft, die die genannten Akten- und Verfahrensmanipulationen vorbereitet hat.

Keine Kommentare: